Autoteilemarkt Polch
Ina's Car Service Autoteilemarkt ist ein Fachhandel vor Ort, der mit einer leistungsfähigen
Logistik die Werkstätten in der Region versorgt und kompetenter und
freundlicher Ansprechpartner für jeden Autofahrer ist, wenn es um Ersatzteile,
Zubehör und Pflegeprodukte geht.
Ina´s Car Service Autoteilemarkt liefert und handelt nur mit Teile von erster Qualität und verfügt über ein breites Sortiment an Autozubehör und Pflegeprodukten.
Unsere Stärke
Flexibilität spielt heutzutage eine immer größer werdende Rolle. Das hat zur Folge, dass wir immer mobil sein müssen und kaum auf unser Auto verzichten können.
Für den Kfz-Servicebetrieb bedeutet das, schnell und fachgerecht Ihr Auto wieder flott zu machen bzw. instand zu halten. Deshalb sind Sie bei den MOTOO Werkstätten
gut aufgehoben.
Damit diese aber schnell und effektiv arbeiten können, brauchen sie Profis, die ihnen jedes Ersatzteil für alle Fahrzeugmarken in kürzester Zeit liefern können, mehrfach
am Tag, teilweise auf Zuruf.
Zu diesen Profis gehören wir.
Wir werden 7 Mal am Tag beliefert und arbeiten mit vielen Großhändlern zusammen, so daß wir unseren Kunden entsprechenden Service und passende Preise bieten.
Ina´s Autoteilemarkt
Marktplatz 3, Polch
Tel: 02654 / 9624- 113
Gegenüber der Kirche
Autoteile-Polch@email.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do, Fr 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Sa 09:00 - 13:00 Uhr
...und dies kennen Sie ja auch von den anderen Topangeboten
Weitere Bilder, zum Vergrößern bitte anklicken:
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Günstiger Preis - Ihre Zufriedenheit
Zu verschenken hat niemand etwas, aber wir bemühen uns stets die günstigsten Preise am Markt Ihnen anzubieten.
Wir warnen vor Internet - Käufen, nicht immer bekommt man das was auf der Verpackung steht. Es gibt leider viele Produktfälscher Weltweit und all zu oft müssen wir uns der Frage stellen, warum viele Teile im Internet billiger sind.
Billig bedeutet oft z.B. Bremsbeläge die sich ablößen, Teile die nicht passgenau sind, Spannrollen die abreißen und vieles mehr..........
Weitere Bilder, zum Vergrößern bitte anklicken:
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| Gehaltsrechner | (c) steuerberaten.de |
| !! Hinweis !!Gehaltsrechner / Lohnrechner. | |
Gesetzesänderungen für das Jahr 2011
Quelle: www.adac.de
Das kommende Jahr bringt Änderungen im Straßenverkehr. Einige Neuerungen sind bereits beschlossen, andere noch im Gesetzgebungsverfahren. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir Ihnen hier die wesentlichen Punkte zusammengestellt.
Winterreifenpflicht
Am 4.12.2010 ist die neugeregelte Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Der Gesetzestext schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen. Dort ist festgelegt, dass das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Winterreifen sollen 2011 EU-weit definiert werden. Mehr Details zur Winterreifenpflicht finden Sie hier.
Batteriebeleuchtung von Fahrrädern
Derzeit braucht jedes Fahrrad (außer Rennräder) zwingend einen Dynamo; 2011 soll der Batteriebetrieb allein reichen.
Wechselkennzeichen
Ab Mitte 2011 soll es ermöglicht werden, mit einem Kennzeichen mehrere Pkw alternativ zu fahren. Problematisch ist, dass damit derzeit noch keine steuerlichen Vergünstigungen in Aussicht sind.
Begleitetes Fahren - Führerschein ab 17
Der Modellversuch des Führerscheins ab 17 wird ab 2011 dauerhaft zu unveränderten Bedingungen im Gesetz festgeschrieben. Mehr Details hier.
Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 t
Die bisherige Erleichterung des Führerscheinerwerbs für Feuerwehr-Lkw bis 4,25 t soll auf 7,5 t ausgedehnt werden.
Tagfahrlicht
Für neue Modelle ist die Ausrüstung mit Tagfahrlicht ab Februar 2011 Pflicht . Neue Automodelle, die nach dem 7.Februar 2011 eine Typzulassung erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein.
Behindertenparkausweis
Ab 1.1.2011 gelten nur noch die Parkausweise für behinderte Menschen, die nach dem europäischen Muster ausgestellt sind. Alle alten Ausweise, die nicht nach dem europäischen Muster ausgestellt wurde, d.h. vor 2001 verlieren zum 31.12.2010 Ihre Gültigkeit. Mehr Infos hier.
Dieselzuschlag
Ab dem 1.04.2011 entfällt der Steuerzuschlag von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter.
Steuerbefreiung
Die allgemeine Kfz-Steuerbefreiung für Neufahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 endet zum 31.12.2010. Fahrzeuge, die die Euro 6-Diesel Voraussetzungen erfüllen und ab dem 1.1.2011 erstmals zugelassen werden, erhalten bis Ende 2013 eine befristete einmalige Steuerbefreiung von 150 Euro.
Neue Umweltzonen/lokale Verschärfungen
Es kommt zu einer Verschärfung der Einfahrtverbote in verschiedene Umweltzonen.
Italien
Turnusgemäße Erhöhung der Geldbußen für Verstöße im Straßenverkehr ab 01.01.2011.
Neues Gesetz gegen „Internetabzocke“
Die Bundesregierung fordert eine Pflicht der Internetanbieter zur gesonderten und hervorgehobenen Angabe des Preises und einem verpflichtenden Bestätigungsfeld, die sog. „Buttonlösung". Ein entgeltlicher Vertrag im Internet soll nur noch dann zustande kommen, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abgabe ihrer Bestellung bestätigt haben, dass sie die Angabe zum Preis zur Kenntnis genommen haben. Damit wird verhindert, dass sie Verträge abschließen, ohne sich über die Entgeltlichkeit bewusst zu sein.
Neue Pauschalreiserichtlinie
Die Europäische Pauschalreiserichtlinie wird derzeit überarbeitet. 2011 soll ein entsprechender Richtlinienvorschlag erfolgen. Mögliche Änderungen: Einbeziehung von „dynamic packaging" ( = Verbraucher stellen ihre Reise aus einzelnen Bausteinen selbst zusammen) in den Schutzbereich der Richtlinie und „Vollharmonisierung" des Reiserechts (= vereinheitlichtes Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten und dadurch möglicherweise Verminderung des deutschen Verbraucherschutzstandards). In diesem Zusammenhang wird von Verbraucherverbänden eine Ausweitung der Insolvenzabsicherung auf Fluggesellschaften und Reedereien gefordert.
Neue Passagierrechte für Bus- und Schiffsverkehr
Analog zu den Passagierrechten für Flug- und Bahnreisende will die EU-Kommission auch Rechte für Reisende im Bus- und Schiffsverkehr einführen. Demnach müssen die Unternehmen ihren Kunden bei der Verspätung, Unterbrechung oder Annullierung von Fahrten "angemessene Unterstützungsleistungen" und anderweitige Beförderungsmöglichkeiten anbieten. Wer das nicht tut, muss Entschädigungen zahlen. Außerdem sollen die EU-Staaten "Durchsetzungsstellen" einrichten, an die Reisende ihre Beschwerden können.
Einführung von kollektiven Klagemöglichkeiten (= Sammelklagen)
EU befürwortet weiterhin die Einführung kollektive Klagemöglichkeiten (= Sammelklagen) . Wenn mehrere Verbraucher durch einen Rechtsverstoß desselben Unternehmens einen Schaden erlitten haben, sollen sie künftig ihre Rechtsansprüche gegen das Unternehmen in einer gemeinsamen Zivilklage bündeln können. Der ADAC begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich, da hierdurch die zunehmende Menge betrügerischer Anbieter im Internet verstärkt zur Verantwortung gezogen werden kann.
Verzögerungsrüge für überlange Gerichtsverfahren
Zukünftig sollen Bürgerinnen und Bürger vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften geschützt werden. Ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht erstmals die Möglichkeit vor, in derartigen Fällen eine sogenannte "Verzögerungsrüge" zu erheben und gegebenenfalls Entschädigung zu verlangen.
Quelle: www.adac.de













